Teilnahmebedingungen:
An den Wanderungen kann jeder Gast teilnehmen, der gesund ist, die in der jeweiligen Wanderbeschreibung
genannten Voraussetzungen erfüllt und die erforderliche Ausrüstung mitführt.
Der Wandergast verpflichtet sich, die Bergwanderführerin vor dem Beginn der Wanderung über etwaige gesundheitliche Probleme oder Einschränkungen zu informieren.
Die vorgeschlagenen Wanderungen sind Bergwanderungen,
die für Gäste mit gesundheitlichen Einschränkungen wie z. B. Asthma, Herz- oder Kreislaufbeschwerden nicht geeignet sind
Haftung:
Die Teilnehmer unternehmen die Wanderungen auf eigene Gefahr unter Anerkennung der in der
Veranstaltungsbeschreibung aufgeführten Teilnahmevoraussetzungen.
Der Veranstalter ist berechtigt, zu Beginn oder während der Veranstaltung Teilnehmer auszuschließen,
die den dort genannten Voraussetzungen nicht entsprechen.
Der Veranstalter „Wandern mit Carmen“ haftet für die im Programm aufgeführten Wanderungen mit seiner
Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, die auf fahrlässige oder grob fahrlässige Handhabung
seinerseits zurückzuführen sind.
Alle Wanderungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und geführt.
Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass ein bestimmtes Restrisiko für den Gast bestehen bleibt.
Der Veranstalter empfiehlt jedem Gast, eine umfassende Unfallversicherung abzuschließen,
welche die Risiken des alpinen Bergsports bzw. des Bergwanderns einschließlich Rettungskosten mit einschließt.
(Z. B über den DAV). Für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
Änderungen des Programms:
Die Bergwanderführerin ist berechtigt, das Programm aus Sicherheitsgründen abzuändern.
Insbesondere haben Bergwanderführer die Witterungsverhältnisse zu beachten, so dass sie berechtigt
sind den Routenverlauf z. B. bei ungünstigen und schlechten Witterungsbedingungen oder schlechten Verhältnissen am Berg,
bei mangelndem Können der Teilnehmer oder anderen unvorhersehbaren Umständen abzuändern
bzw. das Programm oder einzelne Teile davon aus Sicherheitsgründen abzusagen.
In solchen Fällen ist eine Rückerstattung der Teilnahmevergütung ausgeschlossen.
Bezahlung:
Nachdem Sie von mir die schriftliche (per E-Mail) oder telefonische Teilnahmebestätigung erhalten haben, ist die ausgeschriebene Teilnahmegebühr am Tag der Wanderung zu zahlen.
Stand: 24. Sept. 2020